Lizenzen
Informationen zu den Lizenzverträgen
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Lizenzverträgen
Hinweise zur Bearbeitung von lizenzpflichtigen Bestellungen finden Sie --> HIER
Gründe für Lizenzverträge
subito e.V. hat ab Oktober 2002 intensive Verhandlungen mit internationalen Verlagen geführt. Obwohl zwischen den Vertragsparteien nach wie vor Uneinigkeit besteht, ob und in welchem Umfang die Vervielfältigung, Übertragung und Verbreitung von Kopien von Artikeln und Teilen von Büchern durch subito e.V. und die Lieferbibliotheken gegen Urheberrechte des Verlags verstoßen und ungeachtet unterschiedlicher Auslegungen der bestehenden Schutzrechtsbestimmungen waren die Vertragsparteien jedoch bestrebt, einen Lizenzvertrag auszuhandeln, der es subito e.V. und den Lieferbibliotheken ermöglicht, den Kunden von subito e.V. über den Dokumentlieferdienst von subito e.V. Kopien von Artikeln zum Versand anzubieten, auf individuelle Anfrage Kopien zu erstellen und gescannte oder gedruckte Artikel zu vervielfältigen und zu liefern.
Die Alternative, eine hinreichende Rechtssicherheit durch Prüfung der Rechtslage in all jenen Ländern zu erlangen, in die subito e.V. liefert, wäre zeitlich wie auch im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand unverhältnismäßig gewesen.
Am 12.Juli 2006 wurden in Frankfurt die ersten Lizenzverträge unterschrieben. Für subito e.V. bedeuten die Vereinbarungen eine hinreichende Rechtssicherheit im Hinblick auf Fragen des Urheberrechts. subito e.V. ist es nunmehr möglich, seinen Dokumentlieferdienst in vollem Umfang auf internationaler Ebene anzubieten.
Die Alternative, eine hinreichende Rechtssicherheit durch Prüfung der Rechtslage in all jenen Ländern zu erlangen, in die subito e.V. liefert, wäre zeitlich wie auch im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand unverhältnismäßig gewesen.
Am 12.Juli 2006 wurden in Frankfurt die ersten Lizenzverträge unterschrieben. Für subito e.V. bedeuten die Vereinbarungen eine hinreichende Rechtssicherheit im Hinblick auf Fragen des Urheberrechts. subito e.V. ist es nunmehr möglich, seinen Dokumentlieferdienst in vollem Umfang auf internationaler Ebene anzubieten.
Eckpunkte des Rahmenvertrags
Der Verlag räumt subito eine einfache, nicht übertragbare Lizenz ein, Artikel aus wissenschaftlichen Publikationen (Zeitschriften) des Verlages zu vervielfältigen und per Post, Fax oder E-Mail (DRM-geschützt) an seine Kunden zu versenden. Der Vertrag sieht allerdings die Möglichkeit vor, dass der Verlag einzelne Publikationen ausnehmen kann.
Da die Lieferbibliotheken die Kopien im Auftrag von subito herstellen und versenden, räumt der Vertrag den Lieferbibliotheken ebenfalls diese Rechte ein.
Als Gegenleistung für die Lizenz erhält der Verlag pro versandte Kopie eine Lizenzgebühr. Die Verrechnung der Lizenzgebühr übernimmt subito. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der Ausgestaltung der konkreten Lieferung sowie der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kundengruppe.
Im Falle des Versands mittels E-Mail werden subito und die Lieferbibliotheken ein Digital Rights Management-System (DRM-System) einsetzen, das den Gebrauch der elektronischen Kopien einschränkt und den Missbrauch soweit wie möglich unterbindet.
Lizenzen und damit die Abfuhr einer Lizenzgebühr werden nur dann relevant, wenn mit einem Verlag und damit für seine Produkte ein Lizenzvertrag unterzeichnet wurde. Nur für diese lizenzpflichtigen Produkte finden die vertraglichen Regelungen Anwendung. Kopien aus nicht lizenzpflichtigen Produkten werden entsprechend den bekannten subito-Bedingungen ausgeliefert.
Die Lizenzvereinbarung wird jeweils zwischen subito e.V. und dem Verlag geschlossen.
Generell keine Anwendung finden die Lizenzverträge für die Dokumentlieferdienste von subito in die Länder Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein (GALS).
Da die Lieferbibliotheken die Kopien im Auftrag von subito herstellen und versenden, räumt der Vertrag den Lieferbibliotheken ebenfalls diese Rechte ein.
Als Gegenleistung für die Lizenz erhält der Verlag pro versandte Kopie eine Lizenzgebühr. Die Verrechnung der Lizenzgebühr übernimmt subito. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der Ausgestaltung der konkreten Lieferung sowie der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kundengruppe.
Im Falle des Versands mittels E-Mail werden subito und die Lieferbibliotheken ein Digital Rights Management-System (DRM-System) einsetzen, das den Gebrauch der elektronischen Kopien einschränkt und den Missbrauch soweit wie möglich unterbindet.
Lizenzen und damit die Abfuhr einer Lizenzgebühr werden nur dann relevant, wenn mit einem Verlag und damit für seine Produkte ein Lizenzvertrag unterzeichnet wurde. Nur für diese lizenzpflichtigen Produkte finden die vertraglichen Regelungen Anwendung. Kopien aus nicht lizenzpflichtigen Produkten werden entsprechend den bekannten subito-Bedingungen ausgeliefert.
Die Lizenzvereinbarung wird jeweils zwischen subito e.V. und dem Verlag geschlossen.
Generell keine Anwendung finden die Lizenzverträge für die Dokumentlieferdienste von subito in die Länder Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein (GALS).
Regelungen für den Library Service
Anwendungsbereich
subito liefert im subito Library Service nur an öffentlich finanzierte Bibliotheken und die als solche bei subito registriert sind.
Gebühren
Die Lizenzgebühren wurden für die ersten beiden Jahre einvernehmlich festgelegt:
Die Lizenzgebühren sind bereits im Preis von 8,50 EUR enthalten. Ggf. muss zusätzlich die Umsatzsteuer entrichtet werden.
Territorium
Der subito Library Service umfasst im Wesentlichen Lieferungen in das geographische Europa einschließlich Russlands mit Ausnahme Deutschlands, Österreichs, Liechtensteins und der Schweiz. Im Einzelnen sind dies:
Albanien, Andorra, Anguila, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bermuda, Bosnien und Herzegowina, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Bulgarien, Dänemark, Estland, Färöer, Falklandinseln (Malvinen), Finnland, Frankreich, Französich-Polynesien, Französiche Südgebiete, Georgien, Griechenland, Grönland, Irland, Island, Italien, Kaimaninseln, Kapverdische Inseln, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mayotte, Mazedonien (ehem. jugoslaw. Republik), Moldau, Monaco, Montserrat, Neukaledonien, Niederländische Antillen, Niederlande, Norwegen, Pitcairninseln, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Réunion, San Marino, Schweden, Serbien-Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Helena, St. Pierre und Miquelon, Südgeorgien und die südlichen Sandwichinseln, Tschechische Republik, Turks- und Caicosinseln, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Wallis und Futuna, Zypern.
Einschränkungen bei der Bestellung
Die Kundenbibliotheken dürfen die Kopien nur für Nutzer anfordern und weitergeben,
Sofern die Lieferung an die Kundenbibliothek elektronisch erfolgt, muss der Ausdruck der Kopie in den Räumlichkeiten der Bibliothek ggf. von dem jeweiligen Nutzer abgeholt werden.
Einschränkungen bei der Lieferung
Kopien aus lizenzpflichtigen Zeitschriften dürfen nur noch über das Digital Rights Management System (DRM) ausgeliefert werden.
Gestattet ist:
Da die Rechteverwaltung dem Permissionserver von subito e.V. obliegt, ist sowohl für das Öffnen und Ansehen als auch für das Drucken eine aktive Internetverbindung notwendig. Vor der ersten Nutzung ist ein Plugin zu installieren. Entsprechende Anleitungen sowie Zusatzfunktionen wie „MY DRM-requests“ werden auf der Homepage angeboten werden.
Einschränkungen bei der Auslieferung an den Bibliotheksbenutzer
Eine elektronisch ausgelieferte Kopie darf nur als gedruckte Aufsatzkopie dem Bibliotheksbenutzer in den Räumen der Bibliothek ausgehändigt werden. Von einer Aushändigung an den Bibliotheksbenutzer in den Räumen der Bibliothek kann allerdings abgesehen werden, wenn der Bibliotheksbenutzer der gleichen Institution bzw. dem Lehrkörper der gleichen Institution angehört wie die Kundenbibliothek. In diesem Fall darf die Aufsatzkopie auch von einer anderen Person abgeholt werden. Gemeint ist hier: Wenn die Universitätsbibliothek für einen Studenten oder einen Mitarbeiter der Universität eine Aufsatzkopie bestellt, darf diese auch über die Hauspost zugestellt oder z. B. von der Sekretärin abgeholt werden.
Kunden-Lizenzvertrag
subito schließt mit Kunden des subito Library Service einen sog. Kunden-Lizenzvertrag ab. Damit sollen die Rechte der Verlage gegenüber den Kunden gesichert werden. Der Kundenlizenzvertrag ist Bestandteil der AGB.
Abrechnung der Lizenzen
Da subito e.V. Lizenznehmer ist, werden die Zahlungsaufstellungen die Lizenzrechnungen von subito e.V. enthalten. Der Endpreis von 8,50 EUR wird bei lizenzpflichtigen Bestellungen geteilt in den Bibliotheksanteil und den Lizenzanteil. Beim Lizenzanteil ist wie oben beschrieben ggf. zusätzlich Umsatzsteuer zu entrichten.
subito e.V. trägt das Kreditrisiko. Sollten notleidende Forderungen entstehen, wird subito e.V. diese den jeweiligen Lieferbibliotheken in Rechnung stellen.
Abrechnung der Lizenzen mit dem Verlag
subito e.V. wird nach Ablauf eines Kalenderquartals eine Gutschrift an den Verlag erstellen und den fälligen Betrag überweisen, unabhängig davon, ob der Kunde seine Rechnung beglichen hat oder nicht.
subito liefert im subito Library Service nur an öffentlich finanzierte Bibliotheken und die als solche bei subito registriert sind.
Gebühren
Die Lizenzgebühren wurden für die ersten beiden Jahre einvernehmlich festgelegt:
- im ersten Jahr nach Implementierung des SLS beträgt die Lizenzgebühr 3,50 € pro versandter Kopie;
- im zweiten Jahr nach Implementierung des SLS beträgt die Lizenzgebühr 4,00 € pro versandter Kopie;
- für das dritte Jahr ist die Lizenzgebühr zwischen den Parteien unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien neu zu verhandeln.
Die Lizenzgebühren sind bereits im Preis von 8,50 EUR enthalten. Ggf. muss zusätzlich die Umsatzsteuer entrichtet werden.
Territorium
Der subito Library Service umfasst im Wesentlichen Lieferungen in das geographische Europa einschließlich Russlands mit Ausnahme Deutschlands, Österreichs, Liechtensteins und der Schweiz. Im Einzelnen sind dies:
Albanien, Andorra, Anguila, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bermuda, Bosnien und Herzegowina, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Bulgarien, Dänemark, Estland, Färöer, Falklandinseln (Malvinen), Finnland, Frankreich, Französich-Polynesien, Französiche Südgebiete, Georgien, Griechenland, Grönland, Irland, Island, Italien, Kaimaninseln, Kapverdische Inseln, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mayotte, Mazedonien (ehem. jugoslaw. Republik), Moldau, Monaco, Montserrat, Neukaledonien, Niederländische Antillen, Niederlande, Norwegen, Pitcairninseln, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Réunion, San Marino, Schweden, Serbien-Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Helena, St. Pierre und Miquelon, Südgeorgien und die südlichen Sandwichinseln, Tschechische Republik, Turks- und Caicosinseln, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Wallis und Futuna, Zypern.
Einschränkungen bei der Bestellung
Die Kundenbibliotheken dürfen die Kopien nur für Nutzer anfordern und weitergeben,
- die als Nutzer der Kundenbibliothek registriert sind,
- die Kriterien der Kundengruppe 1 erfüllen
- die während des gesamten Bestell- und Liefervorgangs im unten aufgeführten SLS Territorium wohnhaft sind.
Sofern die Lieferung an die Kundenbibliothek elektronisch erfolgt, muss der Ausdruck der Kopie in den Räumlichkeiten der Bibliothek ggf. von dem jeweiligen Nutzer abgeholt werden.
Einschränkungen bei der Lieferung
Kopien aus lizenzpflichtigen Zeitschriften dürfen nur noch über das Digital Rights Management System (DRM) ausgeliefert werden.
Gestattet ist:
- Der Versand der Benachrichtigungsemail mit URL des Dokuments,
- die Speicherung des geschützten Dokuments lokal auf dem Rechner,
- das 10-malige Öffnen und Ansehen des Dokuments,
- das 1-malige Drucken des Dokuments, ein zweiter Druck bei mißlungenem ersten Druck
- Rechteverwaltung über Maschinen-ID,
- die vierwöchige Verfügbarkeit der Kopie.
Da die Rechteverwaltung dem Permissionserver von subito e.V. obliegt, ist sowohl für das Öffnen und Ansehen als auch für das Drucken eine aktive Internetverbindung notwendig. Vor der ersten Nutzung ist ein Plugin zu installieren. Entsprechende Anleitungen sowie Zusatzfunktionen wie „MY DRM-requests“ werden auf der Homepage angeboten werden.
Einschränkungen bei der Auslieferung an den Bibliotheksbenutzer
Eine elektronisch ausgelieferte Kopie darf nur als gedruckte Aufsatzkopie dem Bibliotheksbenutzer in den Räumen der Bibliothek ausgehändigt werden. Von einer Aushändigung an den Bibliotheksbenutzer in den Räumen der Bibliothek kann allerdings abgesehen werden, wenn der Bibliotheksbenutzer der gleichen Institution bzw. dem Lehrkörper der gleichen Institution angehört wie die Kundenbibliothek. In diesem Fall darf die Aufsatzkopie auch von einer anderen Person abgeholt werden. Gemeint ist hier: Wenn die Universitätsbibliothek für einen Studenten oder einen Mitarbeiter der Universität eine Aufsatzkopie bestellt, darf diese auch über die Hauspost zugestellt oder z. B. von der Sekretärin abgeholt werden.
Kunden-Lizenzvertrag
subito schließt mit Kunden des subito Library Service einen sog. Kunden-Lizenzvertrag ab. Damit sollen die Rechte der Verlage gegenüber den Kunden gesichert werden. Der Kundenlizenzvertrag ist Bestandteil der AGB.
Abrechnung der Lizenzen
Da subito e.V. Lizenznehmer ist, werden die Zahlungsaufstellungen die Lizenzrechnungen von subito e.V. enthalten. Der Endpreis von 8,50 EUR wird bei lizenzpflichtigen Bestellungen geteilt in den Bibliotheksanteil und den Lizenzanteil. Beim Lizenzanteil ist wie oben beschrieben ggf. zusätzlich Umsatzsteuer zu entrichten.
subito e.V. trägt das Kreditrisiko. Sollten notleidende Forderungen entstehen, wird subito e.V. diese den jeweiligen Lieferbibliotheken in Rechnung stellen.
Abrechnung der Lizenzen mit dem Verlag
subito e.V. wird nach Ablauf eines Kalenderquartals eine Gutschrift an den Verlag erstellen und den fälligen Betrag überweisen, unabhängig davon, ob der Kunde seine Rechnung beglichen hat oder nicht.
