07. September 2010
 
Informationen für Verleger
Aufruf zum Vertragsabschluss
In das nicht-deutschsprachige Ausland sendet subito grundsätzlich Kopien auf der Basis von Lizenzverträgen. Die große Anzahl an Verlagen, deren Publikationen in den Beständen der Bibliotheken zugänglich sind, macht es unmöglich, jeden einzelnen Verlag zu kontaktieren. Jeder Verlag, der Zeitschriften herausgibt, ist aufgefordert sich mit dem unten abrufbaren Faxformular zwecks Vertragsabschluss mit subito e.V. in Verbindung zu setzen. Ab 1. Juni 2007 wird subito e.V. auch Kopien aus Zeitschriften von Verlagen an Endkunden versenden, die nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Rechtssicherheit bei der Dokumentlieferung in das nicht deutschsprachige Ausland
Seit mehreren Jahren verhandelten subito e.V. und internationale Verlage über die Rechtmäßigkeit des direkten Kopienversandes an Endkunden sowie Bibliotheken im nicht deutschsprachigen Ausland. Im Zuge dieser Verhandlungen stellte subito e.V. die direkte Belieferung von Kunden im nicht deutschsprachigen Ausland zwischenzeitlich ein, lediglich Bibliotheken wurden noch beliefert. Die Belieferung von Kunden aus Großbritannien und USA wurde generell eingestellt.

Obwohl zwischen den Vertragsparteien nach wie vor Uneinigkeit besteht, ob und in welchem Umfang die Vervielfältigung, Übertragung und Verbreitung von Kopien von Artikeln und Teilen von Büchern durch subito e.V. und die Lieferbibliotheken gegen Urheberrechte des Verlags verstoßen und ungeachtet unterschiedlicher Auslegungen der bestehenden Schutzrechtsbestimmungen waren die Vertragsparteien jedoch bestrebt, einen Lizenzvertrag auszuhandeln, der es subito e.V. und den Lieferbibliotheken ermöglicht, den Kunden von subito e.V. über den Dokumentlieferdienst von subito e.V. Kopien von Artikeln zum Versand anzubieten, auf individuelle Anfrage Kopien zu erstellen und gescannte oder gedruckte Artikel zu vervielfältigen und zu liefern.

Die Alternative, eine hinreichende Rechtssicherheit durch Prüfung der Rechtslage in all jenen Ländern zu erlangen, in die subito e.V. liefert, wäre zeitlich wie auch im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand unverhältnismäßig gewesen.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Parteien auf die Vereinbarung einer lizenzrechtlichen Lösung verständigt und am 12. Juli 2006 in Frankfurt die ersten Lizenzverträge unterschrieben.

Für subito e.V. bedeuten die Vereinbarungen eine hinreichende Rechtssicherheit im Hinblick auf Fragen des Urheberrechts. subito e.V. ist es nunmehr möglich, seinen Dokumentlieferdienst in vollem Umfang auf internationaler Ebene anzubieten.
Eckpunkte des Rahmenvertrags (Hauptpflichten)
Der Verlag räumt subito eine einfache, nicht übertragbare Lizenz ein, Artikel aus wissenschaftlichen Publikationen (Zeitschriften) des Verlages zu vervielfältigen und per Post, Fax oder E-Mail (DRM-geschützt) an seine Kunden zu versenden. Der Vertrag sieht allerdings die Möglichkeit vor, dass der Verlag einzelne Publikationen ausnehmen kann.

Da die Lieferbibliotheken die Kopien im Auftrag von subito herstellen und versenden, räumt der Vertrag den Lieferbibliotheken, ebenfalls diese Rechte ein. Im Gegenzug verpflichtet sich subito, die Lieferbibliotheken, die innerhalb des subito Dokumentlieferdienstes tätig werden, entsprechend der in Anlage 1 zum Vertrag genannten Mindestbedingungen vertraglich zu binden. Diese Mindestbedingungen entsprechen weitestgehend den Bedingungen, zu deren Einhaltung sich auch subito verpflichtet hat.

Als Gegenleistung für die Lizenz erhält der Verlag pro versandte Kopie eine Lizenzgebühr. Die Verrechnung der Lizenzgebühr übernimmt subito. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der Ausgestaltung der konkreten Lieferung sowie der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kundengruppe.

Die Eckpunkte des Rahmenvertrages zwischen Verlag und subito e.V. erhalten Sie --> HIER

Interessierte Verlage erhalten ein Faxformular zur Anforderung einer Kopie des Rahmenvertrages --> HIER
Ausprägungen des Services
Im Besonderen regelt der Vertrag die Bedingungen für zwei unterschiedliche Serviceleistungen von subito:
  • Den Subito Direct Customer Service – International (SDS)
    Im Rahmen des SDS versendet subito Kopien an sog. Endkunden (Kundengruppe 1 oder 2), also Kunden, welche die Kopie direkt über subito bestellen und erhalten.

  • Den Subito Library Service – International (SLS)
    Im Rahmen von SLS versendet subito Kopien an Kundenbibliotheken (Kundengruppe 4), die einem Bestellwunsch eines Bibliotheksbenutzers nachkommen. Dabei muss der Bibliotheksbenutzer der Kundengruppe 1 angehören. Die Bestellung wird von der Kundenbibliothek durchgeführt. Auch die Lieferung erfolgt an die Kundenbibliothek und nicht den Bibliotheksbenutzer.
Checkliste für einen Vertragsabschluss
  • Vertragsbeginn ist die Letztunterzeichnung durch eine der beiden Vertragsparteien.

  • 0 bis 5 Wochen nach Vertragsbeginn: elektronische Datenübertragung an subito (Bankverbindung; Metadaten; Preislisten)

  • 3 Monate nach Vertragsbeginn: subito Library Service Implementierung und Beginn der Erprobungsphase (wenn zeit- und inhaltsgerechte Datenübermittlung), möglichst zeitnah subito Direct Customer Service Implementierung

  • Monatliche Reports durch subito gemäß Anlage 4A.

  • Quartalsweise Ausstellung von Gutschriften (Berichte) gemäß Anlage 4B.

  • Quartalsweise Überweisung der Lizenzgebühren durch subito.

  • Veränderungen der Metadaten sowie der Preislisten werden jeweils zum Beginn des Kalenderjahres berücksichtigt. Zu diesem Zweck sind subito spätestens 30 Tage vor Ablauf des Kalenderjahres aktualisierte Metadaten zur Verfügung zu stellen.

  • Zum Ende der Erprobungsphase sind Verhandlungen über die Lizenzgebühren für das dritte Vertragsjahr zu führen.

  • Nach Ablauf der Erprobungsphase steht den Vertragsparteien ein Kündigungsrecht mit dreimonatiger Ankündigungsfrist zu. Voraussetzung für eine Kündigung des Vertrages ist, dass sich der Umfang der Lieferungen im Rahmen des SLS in nicht akzeptablem Maße erhöht oder dem Geschäftsmodell des Verlages schadet.

  • Zum Ende der dreijährigen Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von subito oder dem Verlag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Grundlaufzeit schriftlich gekündigt wird.
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