Wie wird ab dem 1.1.2008 über subito nach Deutschland, Österreich, in die Schweiz und nach Liechtenstein geliefert?
Am 1. Januar 2008 ist in Deutschland das neue Urheberrecht in Kraft treten. Änderungen sind insbesondere bei der elektronischen Lieferung zu verzeichnen. Elektronische Lieferungen werden in der Regel dann möglich sein, wenn es eine vertragliche Vereinbarung mit dem betreffenden Verlag gibt.
subito hat mit der STM Stichung bereits einen Vertrag ausgehandelt. Bis zum Inkrafttreten des Vertrages bzw. bis zur Implemetierung der notwendigen Anpassungen werden Post- bzw. Faxlieferungen der Normalfall sein.
Details für die zunächst angebotenen Liefermöglichkeiten entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht --> zum Download
Informationen zu Lizenzverträgen für Kunden aus Deutschaland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein finden Sie --> HIER
Informationen zu Lizenzverträgen für Kunden aus Europa und dem Rest der Welt finden --> HIER
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird subito die Dokumentlieferung den neuen gesetzlichen Bestimmungen anpassen. In Deutschland ist dann auf gesetzlicher Basis für alle Kundengruppen grundsätzlich nur noch die Dokumentlieferung auf dem Post- und Faxwege möglich. Die Lieferung einer Grafik-Datei (PDF-Datei) ist nur noch dann zulässig, wenn der Verlag keinen Onlinezugang zu diesem Artikel anbietet. Maßgeblich verantwortlich für diese Einschränkung ist der neu gefasste Artikel 53a UrhG, der zur Regelung der Privatkopie (§53 UrhG) ergänzt wurde. Der Gesetzestext schreibt nun vor:
§ 53a Kopienversand auf Bestellung
Neu ist auch, dass Bibliotheken auf gesetzlicher Basis Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auf Bestellung anfertigen und versenden dürfen, z.B. per E-Mail. .... Bibliotheken dürfen Kopien per E-Mail nur dann versenden, wenn der Verlag nicht ein offensichtliches eigenes Online-Angebot zu angemessenen Bedingungen bereithält. Diese Einschränkungen sind zum Schutz des geistigen Eigentums der Verlage und Autoren erforderlich, denn der Gesetzgeber darf keine Regelungen treffen, die es den Verlagen unmöglich machen, ihre Produkte am Markt zu verkaufen.
Die Hauptstrategie von subito wird daher der Erwerb von Lizenzen für die elektronische Lieferung sein. Wo dies nicht sofort gelingt, werden die subito-Lieferbibliotheken auf in der Regel digitale Faxlieferungen und Postlieferung umstellen.
Damit der attraktive Dokumentlieferdienst erhalten bleibt, werden für die Kundengruppe 1 sowie im subito Library Service die Preise für Post- und Faxlieferung reduziert.
Eine einvernehmliche Lösung für die Kunden aus den Hochschulen und den außeruniversitären Forschungsbereichen (Kundengruppe 1) versprechen derzeitig die intensiven Verhandlungen zwischen subito, dem Börsenverein und der Vertretung der großen technisch-naturwissenschaftlichen Verlage STM Stichting. Die pdf-Emaillieferung gescannter Dokumente innerhalb Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein wird dann gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr auch in den deutschsprachigen Ländern wieder möglich werden.
Auswirkungen auf die Dokumentlieferung ab dem 1.1.2008:
- Uneingeschränkt zulässig: Lieferung von Kopien per Post und Fax zu reduzierten Preisen
- Emaillieferungen von pdf – Dokumenten gegen Lizenzgebühr, wenn vertragliche Regelungen vorhanden
Ob Email-Lieferungen von PDF-Dokumenten ohne Lizenzgebühr möglich sein werden, wird derzeit geprüft. D. h. es werden Verfahren zur Ermittlung von "offensichtlichen Online-Verlagsangeboten" geprüft, um im Umkehrschluss die Zulässigkeit von Emaillieferungen ohne Lizenz zu ermöglichen. Allerdings muss bei diesen Fällen immer das Klagerisiko abgewogen werden.
Sofern eine Lieferung per Email oder FTP erfolgt, darf weder die Datei noch der Link an Dritte weitergegeben werden. Die Kopie darf nur einmal ausgedruckt werden und die Datei muss anschließend dauerhaft gelöscht werden. Jegliche Speicherung ist untersagt.
Generell dürfen die Kopien nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
