Zentralregulierung (Abrechnung)
Was ist die Zentralregulierung
Die Zentralregulierung ist das Inkassobüro der Lieferbibliotheken, d. h. die Geschäftsstelle des subito e. V. übernimmt die zentrale Abrechnung. Die Zentralregulierung fakturiert, überwacht den Zahlungseingang, mahnt und schreibt die Verbindlichkeiten den Lieferbibliotheken gut, d.h. alle Entgelte werden ohne Abzug der Lieferbibliothek gutgeschrieben.
Der Vorteil für den Kunden besteht darin:
Der Vorteil für den Kunden besteht darin:
- er/sie erhält pro Monat für alle Lieferungen nur eine Zahlungsaufstellung
- er/sie hat bei Unstimmigkeiten des Zahlungseingangs nur einen Ansprechpartner
Zahlungsweise
Bezahlt werden kann:
- per Überweisung
- in bar
- per Scheck (ab 200,00 Euro) oder
- per Kreditkarte
Unbedingt zu beachten
- der Gesamtbetrag ist zahlbar ohne Abzug
- sämtliche Bankgebühren (von der eigenen sowie von der fremden oder einer dritten Bank) gehen zu Lasten des Kunden
- jede Zahlung hat unter Angabe von Referenznummer und Kundennummer zu erfolgen
Weitere Informationen zur ---> Bezahlung per Kreditkarte
Die Zahlungsaufstellung
Die Zahlungsaufstellung ist eine Sammelrechnung, in der alle einzelnen Bibliotheksrechnungen aufgelistet sind.
- Für jede Lieferbibliothek wird eine eigene Rechnung erstellt, die den steuerrechtlichen Anforderungen entspricht.
- Die Zahlungsaufstellung enthält also 1 bis n Bibliotheksrechnungen.
- Jeder Rechnungsposten enthält: Bestellnummer des Zugangssystems, Lieferdatum, Lieferart, Service (EIL oder NORMAL), Bestellnummer der Lieferbibliothek, Bibliographische Angaben zum Dokument: Autor, Titel, Zeitschrift, Jahr, Jahrgang, Heft, Lieferumfang, Besteller mit Email-Adresse des Bestellers bei elektronischer Lieferart, Bemerkungen, Betrag in EURO.
- Der Kunde ist immer Schuldner gegenüber der Bibliothek.
- Die Zahlungsaufstellung enthält den Gesamtbetrag in EURO sowie die Bankverbindung der Zentralregulierung.
- Die Zahlungsaufstellung enthält keine Dienstleistungen der Zentralregulierung, daher werden Steuernummer und Umsatzsteuer der Zentralregulierung nicht ausgewiesen.
- Zur Identifizierung der Bibliotheksrechnungen erhält die Zahlungsaufstellung eine Referenznummer, die bei jedem Vorgang als Verwendungszweck anzugeben ist.
